Bundesfinanzierung für den eidgenössischen Fachausweis in der Schweiz
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Bundesfinanzierung für den eidgenössischen Fachausweis in der Schweiz

Artikel verfasst von Elisa Bauer

Sie erwägen, sich auf einen eidgenössischen Fachausweis vorzubereiten?
Gute Nachrichten : Die höhere Berufsbildung in der Schweiz profitiert finanzielle Unterstützung konkreten des Bundes. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es eine offizielle Einrichtung, die personenzentrierte Finanzierung, die es jedem Bewerber ermöglicht, einen erheblichen Teil der Kosten für seine Ausbildung zurückzubekommen. Hier ist alles, was Sie wissen müssen, bevor Sie sich auf den Weg machen.

 

Was der Bund zurückzahlt

Der Bund erstattet 50 % der Kosten für die Vorbereitungskurse auf den eidgenössischen Fachausweis bis zu einem Höchstbetrag von CHF 9 500. Diese Erstattung wird unter der Bedingung gewährt, dass die Kandidatin oder der Kandidat die eidgenössische Prüfung ablegt, unabhängig vom erzielten Ergebnis. Mit anderen Worten: Unabhängig davon, ob Sie die Prüfung bestehen oder nicht, behalten Sie den Anspruch auf den Zuschuss. Entscheidend ist, dass Sie den Kurs besucht und die Prüfung bestanden haben.

Die 4 Bedingungen, die erfüllt sein müssen

Um diese Hilfe zu erhalten, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Ihre Kursgebühren persönlich bezahlen (die Rechnung muss auf Ihren Namen ausgestellt sein)
  • einen Kurs besuchen, der auf der offiziellen Liste der Vorbereitungskurse steht
  • sich für die eidgenössische Prüfung anmelden,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Schweiz wohnhaft sein.

Wichtiger Punkt, der oft verkannt wird : Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Ausbildung ganz oder teilweise finanziert, wird der Bundeszuschuss direkt an Sie und nicht an Ihren Arbeitgeber gezahlt. Die Rechnung für das Schulgeld muss daher unbedingt auf Ihren persönlichen Namen ausgestellt sein.

Wie läuft der Prozess konkret ab?

Im Standardfall zahlen Sie zunächst die volle Kursgebühr und legen dann die eidgenössische Prüfung ab. Erst nach Ablegen der Prüfung reichen Sie Ihren Antrag auf Zuschuss ein. Der Zuschuss beträgt 50 % der übernommenen Kursgebühren und wird nach Einreichung des vollständigen Antrags ausgezahlt. 

Was ist, wenn Sie das Geld nicht vorstrecken können?

In Ausnahmefällen ist es möglich, vor der Prüfung Teilsubventionen zu beantragen, wenn der Teilnehmer nicht über die nötigen Mittel verfügt, um seine Ausbildung allein vorzufinanzieren, und keine Unterstützung von seinem Arbeitgeber, einem Kanton oder einem Branchenverband erhält.

Kantonale Hilfen: eine mögliche Ergänzung

Die Finanzierung durch den Bund ist nicht die einzige Quelle für Unterstützung. Je nach Wohnkanton können zusätzliche Unterstützungen hinzukommen: Stipendien, zinsgünstige Darlehen oder Beiträge von kantonalen Stiftungen für die Berufsbildung. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, sollten Sie sich erkundigen bei Ihr Kursanbieter ob bereits ein kantonaler Beitrag angewendet wurde, da dies die Höhe des Bundesbeitrags beeinflussen kann. Erkundigen Sie sich direkt beim kantonalen Amt für Berufsbildung.

Was der Zuschuss nicht abdeckt

Es ist wichtig zu wissen: Der Bundeszuschuss deckt nicht die Prüfungsgebühren für die eidgenössischen Prüfungen. Diese Kosten, die vom Bund direkt bei den Prüfungsträgern subventioniert werden, sind nicht in den individuellen Anspruch auf Subventionen eingerechnet.

Sind Sie bereit, sich auf Ihren Bundesausweis vorzubereiten?

Die föderale Finanzierung macht die höhere Berufsbildung zugänglicher als je zuvor. Es ist eine konkrete Gelegenheit, Ihren Werdegang aufzuwerten, ohne die finanzielle Last allein tragen zu müssen.

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